Prebischtor Böhmen
15 Jan
2012

Wandern mit dem SGV Raesfeld

Die Wandergruppe im Heimatverein ist Mitglied im Sauerländischen Gebirgsverein. Regelmäßig werden geführte Wanderungen angeboten. Wanderwege werden angelegt und gepflegt.

Zu den Wanderungen treffen wir uns am Parkplatz hinter dem Raesfelder Rathaus. Die Anfahrt erfolgt in privaten Pkw. Es können Fahrgemeinschaften gebildet werden. Für die Verpflegung und Ausrüstung sorgt jeder selbst.

Neben den nachstehenden Wanderterminen wird an jedem 1. Donnerstag im Monat um 14.00 Uhr eine Kurzwanderung angeboten (ebenfalls ab Rathausparkplatz).

Ansprechpartner: Frau Maria Großwendt, Tel. 02865 8175.


Termine
Tag
Zeit
Ziel - Wanderführer - Streckenlänge
 15 Jan 2012
So
10:00 Uhr

Durch die Baumberge

Danblon - 15 km -
12 Feb 2012
So
10:00 Uhr

Wanderung bei Reken

Stenert - 15 km -
18 Mrz 2012
So
10:00 Uhr

Stadtlohn-Vreden

Schmitz - 15 km - 02563 3636
15 Apr 2012
So
09:00 Uhr

bei Winterswijk (NL)

Beering - 18 km -
20 Mai 2012
So
09:00 Uhr

Neandertal

Heßling - 18 km -
17 Jun 2012
So
09:00 Uhr

Korenburger Veen (NL)

Hemsing - 18 km -
15 Jul 2012
So
09:00 Uhr

Uedemer Hochwald (Xanten)

Großwendt - 18 km -
12 Aug 2012
So
09:00 Uhr

Rund um Unbekannt

Pelikan - 18 km -
12-16 Sep 2012
Mi-So

Wanderwoche "Sächsische Schweiz"

 - Anmeldung erforderlich -
Auskünfte unter 02861 62674 (Nattefort, Gettler)
21 Okt 2012
So
09:00 Uhr

Am Niederrhein

Schröer - 18 km - 02861 52333
18 Nov 2012
So
10:00 Uhr

Kommiesenpad

Temminghoff - 15 km -
09 Dez 2012
So
10:00 Uhr

um Raesfeld

Löchteken - 15 km

Treffpunkt: Parkplatz Leinenweberstrasse (zwischen Rathaus und Friedhof).


Teilnahmebedingungen:

1. Anmeldung

Falls eine Anmeldung / schriftliche Anmeldung erforderlich ist, wird dies in der Ausschreibung angegeben. Eine Bestätigung gilt erst dann als endgültig, wenn die in der Ausschreibung angegebene Unkostenpauschale termingerecht überwiesen wurde und der Teilnehmer die Anmeldebestätigung des Veranstaltungsleiters / Wanderführers erhalten hat.

2. Haftung

Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Die Haftung des SGV Raesfeld sowie des Veranstaltungsleiters / Wanderführers ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Veranstaltungsleiter / Wanderführer ist berechtigt, auch noch am Treffpunkt kurzfristig eine Veranstaltung abzusagen, wenn die aktuelle Sicherheitslage dies erfordert. Führen Teilnehmer trotz Absage die Veranstaltung in Eigenregie durch, so handelt es sich nicht mehr eine Veranstaltung des SGV Raesfeld, so dass eine Haftung ausgeschlossen ist. Teilnehmer, die durch ihr Verhalten oder durch mangelhafte Ausrüstung die Sicherheit gefährden, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der SGV Raesfeld sowie der Veranstaltungsleiter / Wanderführer haften nicht für mangelhafte Leistungen von Drittanbietern.

3. Anreise

Bei Reisen mit Charterbussen besteht kein Anspruch auf Reservierung bestimmter Fahrplätze. Bei Fahrten mit PKW-Anreise werden die Fahrer gebeten, freie Plätze für Teilnehmer zur Verfügung zu stellen. Umsichtige und sichere Fahrweise wird vorausgesetzt.

4. Unterkunft

Die Art der Unterkunft wird in den Ausschreibungen angegeben. Gemäß Reisevertragsrecht, Punkt A: Vermittlerangebote, ist der Veranstaltungsleiter / Wanderführer Vermittler der einzelnen Reiseleistungen. Die Reiseteilnehmer sind Vertragspartner der Leistungserbringer und diesen gegenüber unmittelbar zahlungspflichtig. Der Veranstaltungsleiter / Wanderführer ist berechtigt, eine Unkostenpauschale von den Teilnehmern entgegenzunehmen.

5. Rücktritt

Zieht der Teilnehmer seine Anmeldung vor Beginn der Reise zurück, so erhält er die Unkostenpauschale nach der Veranstaltung unter Abzug der Kosten zurück, die der Leiter der Veranstaltung für ihn getätigt hat. Bei Abbruch der Reise bezahlt der Teilnehmer die auf die ganze Gruppe umgelegten Kosten anteilig.
Liegen die Gründe für eine Absage oder Abbruch der Veranstaltung beim Veranstaltungsleiter / Wanderführer, dann haben die Teilnehmer  Anspruch auf Erstattung der von ihnen geleisteten Unkostenpauschale, soweit diese noch nicht für anteilige Kosten wie Busfahrten / Eintrittsgelder, etc. verauslagt wurden. Ein Anspruch auf Ersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden besteht nicht.

6. Abrechnung

Nach Möglichkeit erhält  jeder Teilnehmer eine individuelle Abrechnung. Im Einzelfall kann der Veranstaltungsleiter / Wanderführer die Kosten auch mündlich vor der ganzen Gruppe transparent machen. Sofern zur Anreise private Pkw benutzt werden, beteiligen sich die Mitfahrer an den Fahrtkosten.

7. Besondere Hinweise

Teilnehmer, die ganz oder vorübergehend die Gruppe verlassen wollen, müssen sich beim Leiter der Veranstaltung abmelden. Sobald Teilnehmer die Gruppe verlassen,  lehnt der SGV ab diesem Zeitpunkt eine Haftung für Körper- und / oder Sachschäden, gleich welcher Art und Ursache, komplett ab. Es wird vorausgesetzt, dass jeder Teilnehmer mit Kleidung, Schuhwerk und Gepäck zweckmäßig ausgerüstet ist, um weder sich noch andere zu gefährden. (Siehe auch Punkt 3: Haftung ).
Zum Gepäck gehört auch ein Erste-Hilfe-Set mit der persönlichen  medizinischen Ausrüstung.
Es ist selbstverständlich, dass  alle Teilnehmer die Sitten, Bräuche und Gesetze in der Landschaft, in der sie sich bewegen, und die Erfordernisse des Natur- und Umweltschutzes beachten.
Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Eine Gruppenveranstaltung verschafft Harmonie und Freude, wenn die Teilnehmer sich gegenseitig als Partner achten und dem Reiseleiter / Wanderführer die Aufgabe nicht durch stetes Vorauseilen oder Zurückbleiben erschweren.

8. Beobachtungen und Anregungen

Beanstandungen sind dem Wanderführer / Veranstaltungsleiter unverzüglich mitzuteilen. Er wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um Abhilfe bemühen. Ungeachtet dessen sind Sie verpflichtet, Beweise zu sichern und den Schaden nach Möglichkeit gering zu halten.

Entsprechen einzelne Punkte der Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr dem geltenden Recht, so behalten die übrigen Punkte ihre Gültigkeit.

Diese Teilnahmebedingungen erhält jeder Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung. Mit der Überweisung der Unkostenpauschale erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.


Auszug aus den Erläuterungen zu den 
Ferienwanderungen nach dem Reisevertragsrecht, 
einschließlich Insolvenzsicherungspflicht

Vermittlerangebote sind Angebote zu Ferienwanderungen, die ehrenamtlich und nicht kommerziell, nicht gewerblich und ohne Absicht der Gewinnerzielung durchgeführt werden.
Der Wanderführer ist lediglich Vermittler von Einzelleistungen, wie etwa Hotelübernachtungen und Transfers, und tritt gegenüber dem Leistungserbringer als solcher auf. Die Reiseteilnehmer zahlen die Kosten für die verschiedenen Leistungen direkt vor Ort an den Leistungserbringer. Der Wanderführer ist zur Entgegennahme einer Anzahlung der Reiseteilnehmer berechtigt.
Ein Reisevertragsverhältnis zwischen dem Wanderführer und den Reiseteilnehmern kommt nicht zustande. Reisevertragsrecht und Insolvenzsicherungspflicht finden keine Anwendung.